Kinderschutz
Es gehört zu unseren Hauptaufgaben, dass die uns anvertrauten Kinder zu jeder Zeit innerhalb der Kita sicher sind. Das Wohl des Kindes steht dabei immerzu an höchster Stelle. Eine professionelle Einschätzung, kollegialer Austausch und die regelmäßige Schulung und Beratung durch verschiedene Veranstaltungen geben uns Sicherheit im Umgang mit Verdachtsfällen. Kommt es innerhalb der Einrichtung zu grenzübergreifendem Verhalten, zu einem Übergriff oder zu einer Straftat, sind alle Mitarbeitenden in der Lage, schnell und korrekt zu handeln. Dabei stehen verschiedene Verfahren zur Wahl:
§ 47 SGB VIII Meldung von Übergriffen an Kindern durch andere Kinder oder Mitarbeitende
Kommt es zu Übergriffen innerhalb der Kita seitens anderer Kinder oder zu Verdachtsfällen/Übergriffen durch Mitarbeiter gibt es ein festgelegtes Ablaufschemata. Hier haben wir als Kita die Möglichkeit eine InsoFa (insoweit erfahrene Fachkraft) zur Beratung hinzuzuziehen. Der Übergriff/Verdacht wird dem Träger und dem Jugendamt unmittelbar danach gemeldet.
§ 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Ist das seelische oder körperliche Wohlbefinden eines Kindes in Gefahr, spricht man von Kindeswohlgefährdung. Bei § 8a SGB VIII handelt es sich um Kindeswohlgefährdung wie z.B. Vernachlässigung, Kindesmisshandlung oder sexualisierte Gewalt.
Haben wir in der Kita den Verdacht, dass ein Kind gefährdet ist, steht uns ebenfalls eine anonyme Beratung zu und es erfolgt eine Meldung an das Jugendamt. Die Eltern erhalten Kenntnis von der Meldung und es wird im gemeinsamen Gespräch nach Lösungen gesucht. Unser Auftrag als Kita besteht darin, das Kind der Gefährdung möglichst fernzuhalten und das Wohl sicherzustellen. Ist dies nach einem gemeinsamen Austausch nicht gewährleistet, werden weitere Schritte eingeleitet.
Ein eigenes Rahmenschutzkonzept ist in Bearbeitung. Dieses beinhaltet beide Arten der Meldungen, einen Verhaltenskodex innerhalb der Einrichtung, eine Risikoanalyse, wo und wann es in der Einrichtung zu übergriffigem Verhalten kommen kann, ein Wickel- und sexualpädagogisches Konzept.
Momentan orientieren wir uns am eingereichten Empfehlungsschreiben des Jugendamtes.

